Pflegereform 2027: Droht die Abschaffung der 42€ Pauschale?

Pflegereform 2027: Wie sicher ist Ihre 42€ Pauschale für Pflegehilfsmittel?

Am 3. Juni 2026 präsentierte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken den Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG). Darin steht eine geplante Änderung, die Millionen von Pflegebedürftigen direkt betrifft: die mögliche Auflösung der eigenständigen 42€-Pauschale für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Schutzbekleidung. Was bedeutet das für Ihre Versorgung mit der Hartmann Pflegebox?

Finanzlücke von 6 Mrd. € Die Pflegeversicherung braucht Einsparungen. Das Gesundheitsministerium plant drastische Maßnahmen – auch bei der Pflegehilfsmittel-Pauschale.
4,9 Mio. Menschen betroffen Alle, die zuhause gepflegt werden und Pflegegrad 1-5 haben, könnten ihre eigenständige 42€-Pauschale verlieren.
Noch nicht beschlossen Der Referentenentwurf ist erste Station. Es gibt noch Gelegenheit, Druck auszuüben – bei Pflegekassen, Verbänden und Abgeordneten.

Die aktuelle Situation: Was sind die 42€ überhaupt?

Seit dem 1. Januar 2025 haben pflegebedürftige Menschen in Deutschland einen eigenständigen Anspruch auf 42€ monatlich (erhöht von 40€) für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Das ergibt jährlich 504€ – komplett kostenfrei. Dieser Betrag ist unabhängig vom Pflegegeld, kann also vollständig für Hygieneprodukte genutzt werden.

Das deckt die 42€-Pauschale ab

  • Einmalhandschuhe (Nitril, Baumwolle, Latex)
  • Desinfektionsmittel (Hände, Flächen)
  • Schutzbekleidung (Schürzen, Überzieher)
  • Bettschutzeinlagen
  • Mundschutz & weitere Materialien

Unsere Hartmann Pflegebox

Die Hartmann Pflegebox von Pflegebox-Direkt bietet genau diese Produkte – monatlich zu Ihnen nach Hause, komplett über die 42€-Pauschale abgerechnet. Hochwertige Qualität von Paul Hartmann, ohne Zuzahlung.

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Wichtig: Die 42€-Pauschale gilt ab Pflegegrad 1 – also auch für Menschen mit geringem Pflegebedarf, die kein Pflegegeld erhalten.

Der Reformentwurf: Was plant Ministerin Warken?

Der Referentenentwurf vom Juni 2026 sieht folgende Änderungen vor – alle zum 1. Januar 2027:

1

Auflösung
der Pauschale

Die 42€ sollen in ein großes „Entlastungsbudget" überführt werden.

2

Weniger
Transparenz

Keine separate Abrechnung mehr – Konkurrenz um Budget mit anderen Leistungen.

3

Kürzungen für
Neueingestufte

Wer ab 2027 neu eingestuft wird, bekommt 3 Monate lang nur die Hälfte.

4

Beitragserhöhungen
Zur Finanzierung: Zuschlag für Kinderlose, Minijobs, Gutverdiener.

Das konkrete Risiko: Was bedeutet das für Sie?

Wenn die Pläne umgesetzt werden, könnte es so aussehen:

Szenario 1: Auflösung der Pauschale
Statt eigenständiger 42€ für Hygieneprodukte müssen Sie diese jetzt aus einem großen Budgettopf bezahlen – zusammen mit anderen Leistungen wie Ersatzpflege. Das führt zu Unsicherheit: Reicht das Geld am Monatsende noch für Handschuhe und Desinfektionsmittel?
Szenario 2: Kürzungen für Neueingestufte
Wer ab 2027 neu einen Pflegegrad erhält (z. B. Pflegegrad 2), bekommt in den ersten 3 Monaten nur die Hälfte des budgets. Das bedeutet: ~193€ weniger monatlich, also ~579€ weniger in den ersten drei Monaten.
Szenario 3: Praktische Probleme
Pflegedienste und Patienten können nicht mehr sicher planen, wie viel Hygienebedarf monatlich verfügbar ist. Mögliche Zuzahlungen für Handschuhe und Desinfektionsmittel – für viele schlicht nicht bezahlbar.

Die massive Kritik: Was sagen Verbände, Pflegekassen, Fachleute?

Die geplante Auflösung der 42€-Pauschale wird von vielen Seiten kritisiert:

Sozialverband VdK

71% der Bevölkerung lehnt diese Leistungskürzungen ab. Menschen sorgen sich konkret um die Verfügbarkeit von Pflegehilfsmitteln und warnen vor versteckten Leistungskürzungen im häuslichen Bereich.

Pflegekassen & DAK

DAK-Chef Andreas Storm warnt vor „massiven Kürzungen". Die geplanten Erhöhungen würden durch Leistungsverschlechterungen wieder aufgehoben – die Rechnung geht nicht auf.

Das zentrale Argument der Kritiker: Für Pflegegrad 2 und 3 würde die nominale Erhöhung des Budgets vollständig aufgebraucht durch die Eingliederung der 42€-Pauschale. Es bleibt nichts für neue Leistungen übrig – die Reform wird zur Umverteilung statt Verbesserung.

Was können Sie JETZT tun (bevor die Reform kommt)?

Der Referentenentwurf ist da – aber noch nicht beschlossen. Es gibt konkrete Handlungsoptionen:

1

Pflegegrad JETZT beantragen
Falls geplant: nutzen Sie die Widerspruchsfrist von 1 Monat und sichern Sie sich die aktuellen Regeln.

2

42€ Pauschale nutzen
Verwenden Sie Ihren monatlichen Anspruch vollständig – mit der Hartmann Pflegebox von Pflegebox-Direkt.

3

Laut werden
Sprechen Sie mit Ihrer Pflegekasse, Ihrem Stützpunkt, dem Sozialverband VdK – und teilen Sie Ihre Bedenken mit Ihren Abgeordneten.

4

Informiert bleiben
Folgen Sie den Entwicklungen. Wir halten Sie auf dem Laufenden zu neuen Ständen der Reform.

Zeitstrahl der Reform: Wann passiert was?

Der Prozess läuft noch. Wichtige Meilensteine:

Juni 2026: Referentenentwurf vorgelegt (aktueller Stand)
Sommer 2026: Verbandsbeteiligung & Anhörung
Herbst 2026: Offizieller Gesetzentwurf erwartet
Winter 2026/2027: Parlamentarische Verhandlungen (Bundestag & Bundesrat)
Geplant: 1. Januar 2027: Inkrafttreten der Reform

⚠️ Entscheidend: In den kommenden Monaten kann sich noch viel ändern. Druck von Verbänden, Pflegekassen und Bürgern kann Einfluss nehmen.

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FAQ: Pflegereform 2027 & die 42€-Pauschale

1) Was ist die 42€-Pauschale und für wen gilt sie?+
Die 42€ monatlich (seit 2025 erhöht von 40€) ist ein eigenständiger Anspruch für pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 1. Sie deckt zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Schutzbekleidung. Jährlich ergibt das 504€.
2) Wird die 42€-Pauschale wirklich abgeschafft?+
Nach dem Referentenentwurf vom Juni 2026 ja – die Pauschale soll in ein neues „Entlastungsbudget" überführt werden. ABER: Noch ist nichts beschlossen. Der Gesetzentwurf muss erst durch Bundestag und Bundesrat. Es gibt noch Zeit für Einflussnahme.
3) Warum plant die Regierung diese Änderung?+
Die Pflegeversicherung hat für 2027 eine Finanzierungslücke von etwa 6 Milliarden Euro. Die Reform soll diese durch Einsparungen, zusätzliche Einnahmen und Strukturveränderungen schließen – ohne starke Beitragserhöhungen.
4) Wie viele Menschen sind betroffen?+
Etwa 4,9 Millionen zu Hause gepflegte Menschen könnten betroffen sein – das ist fast die Hälfte aller Pflegebedürftigen in Deutschland.
5) Was bedeutet „Entlastungsbudget"? Ist das besser als die 42€?+
Nein. Das Entlastungsbudget würde Pflegegeld, Verhinderungspflege UND Pflegehilfsmittel zusammenfassen. Das führt zu: weniger Transparenz, Konkurrenz um Budget zwischen den Leistungen, unsichere Planbarkeit für Patienten und Pflegedienste.
6) Sind Neueingestufte besonders betroffen?+
Ja. Menschen, die ab 2027 neu einen Pflegegrad erhalten, sollen in den ersten 3 Monaten nur die Hälfte des Budgets bekommen. Für Pflegegrad 2 bedeutet das: ~579€ weniger in den ersten 3 Monaten.
7) Gibt es Kritik an der Reform?+
Ja, erhebliche. Der Sozialverband VdK meldet 71% Ablehnung in der Bevölkerung. DAK-Chef warnt vor „massiven Kürzungen". Das zentrale Problem: Die nominalen Erhöhungen werden durch Leistungsverschlechterungen wieder aufgehoben.
8) Wann tritt die Reform in Kraft?+
Geplant ist der 1. Januar 2027. Aber: Referentenentwurf (Juni 2026) → Verbandsbeteiligung (Sommer) → Gesetzentwurf (Herbst) → Parlamentarische Verhandlungen (Winter). Es können noch Änderungen erfolgen.
9) Was kann ich jetzt tun?+
Sofort: (1) Nutzen Sie die 42€-Pauschale vollständig, z. B. mit der Hartmann Pflegebox. (2) Beantragen Sie einen Pflegegrad jetzt noch unter aktuellen Regeln (Widerspruchsfrist: 1 Monat). Langfristig: (3) Sprechen Sie mit Ihrer Pflegekasse und Ihren Abgeordneten. (4) Kontaktieren Sie Verbände wie den VdK. (5) Informieren Sie sich regelmäßig über neue Entwicklungen.
10) Wie hilft mir die Hartmann Pflegebox?+
Die Hartmann Pflegebox von Pflegebox-Direkt nutzt Ihre 42€-Pauschale vollständig und sicher. Sie erhalten monatlich hochwertige Hygieneprodukte von Paul Hartmann (Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Schutzbekleidung) – komplett kostenlos. Beantragen Sie sie jetzt!

Hinweis: Dieser Beitrag basiert auf dem Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) vom 3. Juni 2026. Da sich der Status der Reform noch ändern kann, aktualisieren wir diesen Artikel regelmäßig. Keine Rechtsberatung – für konkrete Fragen zur Ihren persönlichen Situation konsultieren Sie bitte Ihre Pflegekasse oder einen Pflegeberater.