Zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel für die häusliche Pflege.
Wir übernehmen Antrag und Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse.

In wenigen Schritten zu Ihrer monatlichen Pflegebox –
einfach, kostenfrei und ohne Papierkram.

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pflegebox zusammenstellen

Wählen Sie die Pflegehilfsmittel aus, die Sie im Pflegealltag wirklich benötigen – mit Hilfe unseres Konfigurators haben Sie stets die Produkte und Budget im Auge. 

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Antrag & Abrechnung

Wir kümmern uns um Antrag, Genehmigung und die Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse.

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Monatlich kostenlos geliefert

Nach Genehmigung erhalten Sie Ihre Pflegebox regelmäßig und versandkostenfrei nach Hause – per DHL mit Sendungsverfolgung.

Vorteile unserer Pflegebox

Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse

Direkte Kostenübernahme gemäß § 40 SGB XI

Wir rechnen direkt mit allen gesetzlichen Krankenkassen ab.
Die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden gemäß § 40 SGB XI von Ihrer Pflegekasse übernommen – unabhängig davon, bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind.

… sowie alle weiteren gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland.

Eine vollständige Übersicht aller Krankenkassen finden Sie hier. (Stand 2026)

Pflegebox – kurz erklärt

Die Pflegebox basiert auf einem gesetzlich geregelten Anspruch. Bei häuslicher Pflege übernimmt die Pflegekasse die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

👤 Anspruch
ab Pflegegrad 1

Häusliche Pflege

Anspruch besteht für Pflegegrade 1–5, wenn die Pflege zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft erfolgt – unabhängig davon, ob Angehörige oder ein Pflegedienst pflegen.

📜 Recht
§ 40 SGB XI

Gesetzlich geregelt

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind gesetzlich verankert. Dazu zählen unter anderem Handschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz sowie Bettschutzeinlagen und Schutzschürzen.

📦 Lieferung
monatlich

Automatisch nach Hause

Nach Genehmigung erhalten Sie Ihre Pflegebox regelmäßig nach Hause geliefert. Die Zusammenstellung kann jederzeit angepasst werden.

Kosten
100 % zuzahlungsfrei

Bis zu 42 € monatlich

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 € pro Monat. Auch Bettschutzeinlagen bzw. Inkontinenzeinlagen sind im Rahmen des gesetzlichen Anspruchs zuzahlungsfrei erhältlich – in der Regel bis zu 3–4 Stück pro Jahr.

Pflegebox jetzt beantragen →

Wir übernehmen Antrag, Genehmigung und Abrechnung direkt mit Ihrer Pflegekasse.

Über Pflegebox-Direkt

Expertise aus der professionellen Pflege – jetzt für Ihr Zuhause

Pflegebox-Direkt ist ein Service der Demir Care GmbH aus Emmerich am Rhein. Unser Team hat über viele Jahre als Mitwirkende beim Pflege- und Hygiene-Großhandel SeniPax die Versorgung von Krankenhäusern, Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten mit aufgebaut. Dort haben wir die Marktstandards, Markenqualität und Logistikprozesse kennengelernt, die heute das Fundament von Pflegebox-Direkt bilden.

Sie benötigen darüber hinaus Inkontinenzartikel oder weitere Pflegehilfsmittel auf Selbstzahler-Basis? Besuchen Sie unseren Partner-Shop inkontinenz-markt.de – breites Markensortiment, faire Preise, schnelle Lieferung.

✓ DIMDI-zertifiziert
Eingetragen im Versandhandels-Register für Medizinprodukte
✓ 100 % GKV-konform
Ausschließlich Produkte der Produktgruppe 54 – keine Kosmetik, keine Hygieneseifen
✓ Hartmann Markenpartner
Sterillium®, Bacillol®, Peha-soft® und MoliCare® direkt vom Hersteller
✓ Alle Pflegekassen
Direkte Abrechnung mit AOK, Barmer, TK, DAK, IKK, Knappschaft & Co.

Häufige Fragen zur kostenlosen Pflegebox

Alles Wichtige rund um Pflegehilfsmittel, den 42 € Anspruch und Ihren Antrag bei der Pflegekasse.

Was ist eine Pflegebox und welche Pflegehilfsmittel sind enthalten?
Die Pflegebox ist eine monatliche Lieferung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch für die häusliche Pflege. Sie enthält hochwertige Hartmann-Produkte wie Einmalhandschuhe (Peha-soft® Nitril), Händedesinfektionsmittel (Sterillium®), Flächendesinfektion (Bacillol®), Bettschutzeinlagen (MoliCare®), Mundschutz und Schutzschürzen. Die Zusammenstellung erfolgt individuell nach Ihrem Bedarf – und ausschließlich aus der gesetzlich definierten Produktgruppe 54 des Hilfsmittelverzeichnisses.
Wer hat Anspruch auf die kostenlose Pflegebox?
Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel haben alle Personen mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft gepflegt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Pflege durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst erfolgt – der gesetzliche Anspruch nach § 40 SGB XI bleibt bestehen.
Wie hoch ist der monatliche 42 € Pflegebox-Anspruch?
Die Pflegekasse übernimmt monatlich Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 € – das sind bis zu 504 € pro Jahr. Dieser Betrag ist gesetzlich in § 40 Abs. 2 SGB XI verankert und gilt seit dem 01.01.2025 für alle gesetzlichen Pflegekassen in Deutschland.
Was kostet mich die Pflegebox?
Nichts. Die Pflegehilfsmittel sind für Sie zu 100 % zuzahlungsfrei. Wir rechnen die Kosten direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – Sie müssen weder Vorkasse leisten noch Belege einreichen. Auch der Versand erfolgt komplett versandkostenfrei per DHL mit Sendungsverfolgung.
Wie beantrage ich die kostenlose Pflegebox?
Sie füllen einfach unseren Online-Antrag aus. Wir übernehmen den gesamten Prozess: Antragstellung, Genehmigung und Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse. Nach Bewilligung – meist innerhalb von 1–2 Wochen – erhalten Sie Ihre Pflegebox monatlich automatisch nach Hause geliefert. Jetzt Pflegebox beantragen →
Kann ich mir die 42 € auszahlen lassen statt Pflegehilfsmittel zu bestellen?
Nein, eine Auszahlung der 42 € ist gesetzlich nicht vorgesehen. Der Anspruch ist zweckgebunden und kann ausschließlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch aus der Produktgruppe 54 des Hilfsmittelverzeichnisses genutzt werden. Wer den Anspruch nicht in Anspruch nimmt, verliert ihn für den jeweiligen Monat.
Warum sind Duschgel, Shampoo oder Pflegelotionen NICHT in unserer Pflegebox?
Weil sie schlichtweg nicht erstattungsfähig sind. Die 42 €-Pauschale nach § 40 SGB XI ist ausschließlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch der Produktgruppe 54 vorgesehen – also Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektion, Bettschutzeinlagen, Mundschutz, Fingerlinge und Schutzschürzen.

Duschgel, Shampoo, Bodylotion oder Pflegecreme zählen rechtlich zu den Gegenständen des täglichen Lebens und sind nicht im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt.
⚠️ Vorsicht bei anderen Anbietern: Wenn eine Pflegebox Duschgel, Shampoo oder Kosmetikartikel enthält und diese über die 42 €-Pflegekassen-Pauschale abgerechnet werden, kann dies als Vertragsbruch gegenüber der Pflegekasse oder im schlimmsten Fall als Abrechnungsbetrug gewertet werden. Sowohl der Anbieter als auch der Versicherte können dafür haftbar gemacht werden. Bei Pflegebox-Direkt liefern wir ausschließlich, was rechtlich vorgesehen ist.
Sind antibakterielle Seifen oder Waschlotionen erstattungsfähig?
Nein. Auch antibakterielle Seifen, desinfizierende Waschlotionen oder Schaumseifen mit Hygienezusatz fallen nicht unter die Pflegehilfsmittel-Pauschale. Sie sind nach geltender Rechtslage Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens und nicht mit den vertraglich vorgesehenen medizinischen Händedesinfektionsmitteln (z. B. Sterillium®) gleichzusetzen – selbst wenn die Verpackung antibakterielle oder desinfizierende Eigenschaften verspricht.

Erstattungsfähig sind ausschließlich Händedesinfektionsmittel und Flächendesinfektionsmittel, die im Hilfsmittelverzeichnis der GKV gelistet sind und den medizinischen Standards entsprechen.
Tipp: Fragen Sie bei Ihrem Pflegebox-Anbieter aktiv nach, ob jedes Produkt im Hilfsmittelverzeichnis (Produktgruppe 54) gelistet ist. Bei unseriösen Anbietern werden bewusst Hygiene- und Kosmetikartikel beigemischt, um die Box "voller" wirken zu lassen – auf Ihr Risiko als Versicherter.
Welche Pflegekassen übernehmen die 42 € Pflegebox-Pauschale?
Alle gesetzlichen Pflegekassen in Deutschland übernehmen die Kosten – darunter AOK, Barmer, Techniker Krankenkasse (TK), DAK-Gesundheit, IKK, Knappschaft, BKK und alle weiteren Betriebs-, Innungs- und Ersatzkassen. Auch bei privater Pflegeversicherung ist der Anspruch in der Regel gegeben (Kostenerstattungsverfahren).
Wie schnell erhalte ich meine erste Pflegebox?
Nach Genehmigung durch Ihre Pflegekasse versenden wir Ihre erste Pflegebox in der Regel innerhalb weniger Werktage. Die Bearbeitung des Antrags durch die Pflegekasse dauert meist 1–2 Wochen. Anschließend erhalten Sie Ihre Pflegehilfsmittel monatlich automatisch – ohne dass Sie weiter etwas tun müssen.
Kann ich meine Pflegebox jederzeit ändern, pausieren oder kündigen?
Ja, jederzeit. Es gibt keine Mindestlaufzeit, keine Kündigungsfristen und keine versteckten Kosten. Sie können die Zusammenstellung Ihrer Pflegebox monatlich anpassen, Lieferungen pausieren oder die Pflegebox komplett kündigen – ganz unkompliziert über unseren Kundenservice.
Gibt es zusätzlich waschbare Bettschutzeinlagen?
Ja. Waschbare Bettschutzeinlagen zählen nicht zur 42 €-Pauschale, sondern sind eine separate gesetzliche Leistung aus der Produktgruppe 51. In der Regel können 3–4 Stück pro Jahr zuzahlungsfrei beantragt werden. Wir kümmern uns auch hier um den gesamten Antrag bei Ihrer Pflegekasse.
Was unterscheidet Pflegebox-Direkt von anderen Anbietern?
Wir liefern ausschließlich GKV-konforme Pflegehilfsmittel – keine versteckten Kosmetikartikel, keine Hygieneseifen, keine Pflegelotionen. Stattdessen bekommen Sie geprüfte Markenqualität von Hartmann, dieselben Produkte, die täglich in Krankenhäusern, Pflegeheimen und durch ambulante Pflegedienste verwendet werden. Unser Team hat seine Expertise über viele Jahre in der professionellen Pflegelogistik aufgebaut – und gibt diese Erfahrung nun direkt an Sie weiter.
Wo bekomme ich Inkontinenzartikel oder Pflegehilfsmittel als Selbstzahler?
Für Inkontinenzprodukte wie Pants, Vorlagen, Windelhosen sowie weitere Pflege- und Hygieneartikel auf Selbstzahler-Basis empfehlen wir unseren Partner-Shop inkontinenz-markt.de. Dort finden Sie ein breites Sortiment führender Marken zu attraktiven Preisen – mit der gleichen Versorgungsqualität, die Sie von Pflegebox-Direkt gewohnt sind.