Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – und warum stehen sie Ihnen zu?

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Einweg- und Hygienematerialien, die in der häuslichen Pflege regelmäßig benötigt werden. Die Pflegekasse übernimmt hierfür monatlich bis zu 42 €.

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Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Zu den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln gehören Artikel, die nur einmal verwendet werden und der Hygiene oder dem Schutz dienen. Sie sind in der Produktgruppe 54 der Pflegeversicherung geregelt.

Typische Beispiele

  • Einmalhandschuhe
  • Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
  • Schutzschürzen
  • OP-/FFP2-Masken
  • Bettschutzeinlagen

Wer hat Anspruch?

  • Pflegegrad 1 bis 5 vorhanden
  • Pflege findet zu Hause statt
  • Kein Rezept erforderlich – ein Antrag reicht

Kostenübernahme & Vorteile

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis 42 € monatlich (seit 01.01.2025). Innerhalb dieser Pauschale entstehen keine Zuzahlungen.

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So geht’s bestellen

  1. Gehen Sie auf antrag.pflegebox-direkt.de.
  2. Stellen Sie Ihren Bedarf zusammen.
  3. Geben Sie Versicherungs- und Lieferdaten ein.
  4. Senden Sie den Antrag ab – wir übernehmen den Rest kostenlos.
  5. Nach Genehmigung kommt die Box monatlich versandkostenfrei zu Ihnen.

Wichtiger Hinweis

Pflegedienste dürfen nicht über private Pflegeboxen beliefert werden. Die Nutzung ist ausschließlich für die pflegebedürftige Person oder deren Angehörige vorgesehen. Pflegedienste müssen ihre eigenen Materialien verwenden.

FAQ: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

1) Was zählt zu Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch?

Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Schutzschürzen, Masken und Bettschutzeinlagen.

2) Wer hat Anspruch?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1–5, die zu Hause gepflegt werden – egal ob durch Angehörige oder Pflegedienst.

3) Wie hoch ist die Pauschale?

Seit 01.01.2025 : 42 € pro Monat (zuvor 40 €).

4) Brauche ich ein Rezept?

Nein. Ein Antrag bei der Pflegekasse genügt.

5) Wie lange dauert die Genehmigung?

In der Regel wenige Wochen – abhängig von der Pflegekasse.

6) Kann ich meine Pflegebox anpassen?

Ja, die Zusammenstellung lässt sich jederzeit ändern.

7) Gilt der Anspruch im Pflegeheim?

In stationären Einrichtungen meist nicht, da der Bedarf über die Einrichtung gedeckt wird.

8) Unterschied zu technischen Pflegehilfsmitteln?

Technische Hilfsmittel sind wiederverwendbar, Verbrauchsmittel Einwegartikel – sie werden über die Pauschale erstattet.

9) Wo ist das geregelt?

In § 40 SGB XI (Pflegehilfsmittel zum Verbrauch).

10) Wie starte ich?

Pflegebox online beantragen und monatlich bis 42 € kostenfrei beliefert werden.

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