Pflegehilfsmittel oder Hilfsmittel? – Das sind die wichtigsten Unterschiede
Viele Pflegebedürftige und Angehörige fragen sich: Wer bezahlt eigentlich was – die Pflegekasse oder die Krankenkasse? Der Unterschied zwischen Pflegehilfsmitteln und Hilfsmitteln sorgt oft für Verwirrung. Dabei ist es gar nicht so kompliziert. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, welche Produkte in welche Kategorie fallen, wer die Kosten übernimmt und wie Sie ganz einfach Leistungen beantragen können.
Was sind Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel sind Produkte, die die häusliche Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Sie werden von der Pflegekasse übernommen, wenn ein Pflegegrad vorliegt und die Pflege zu Hause stattfindet.
Man unterscheidet zwei Arten:
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Schutzschürzen. Diese werden monatlich bis zu 42 € erstattet.
- Technische Pflegehilfsmittel – z. B. Pflegebetten, Hausnotrufsysteme oder Lagerungshilfen. Hier fällt meist eine kleine Zuzahlung an (10 %, maximal 25 €).
Beispiele für Pflegehilfsmittel
| Kategorie | Beispiele |
|---|---|
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel, Schutzschürzen, Masken |
| Technische Pflegehilfsmittel | Pflegebett, Rollator, Hausnotrufsystem, Toilettenstuhl, Lagerungskissen |
Was sind Hilfsmittel?
Hilfsmittel dienen in erster Linie dazu, eine Krankheit zu heilen, ihre Folgen zu lindern oder eine Behinderung auszugleichen. Sie werden von der Krankenkasse bezahlt und müssen in der Regel vom Arzt verordnet werden.
Auch hier gibt es verschiedene Gruppen, zum Beispiel:
- Sehhilfen (Brillen, Lupen)
- Hörgeräte
- Prothesen oder Orthesen
- Inhalationsgeräte, Blutdruckmessgeräte
- Rollstühle, Pflegebetten (je nach Indikation)
Damit ein Hilfsmittel erstattet wird, muss es im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gelistet sein und eine ärztliche Verordnung vorliegen.
Unterschiede auf einen Blick
| Merkmal | Pflegehilfsmittel | Hilfsmittel |
|---|---|---|
| Zuständige Kasse | Pflegekasse | Krankenkasse |
| Voraussetzung | Pflegegrad vorhanden | Ärztliche Verordnung notwendig |
| Ziel | Pflege erleichtern, Hygiene verbessern | Krankheit behandeln oder Behinderung ausgleichen |
| Erstattung | Bis 42 € monatlich (Verbrauch) oder Leihgerät | Kostenübernahme laut Hilfsmittelverzeichnis |
| Beispiele | Handschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen | Rollstuhl, Prothese, Hörgerät |
Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel?
Wenn ein Pflegegrad anerkannt ist, können Sie Pflegehilfsmittel ganz einfach über die Pflegekasse beantragen. Am bequemsten geht das über einen Anbieter, der die Abwicklung übernimmt – z. B.:
Pflegehilfsmittel kostenlos beantragen
Über diesen Antrag erhalten Pflegebedürftige regelmäßig eine Pflegebox mit hochwertigen Verbrauchsartikeln – ohne Zuzahlung und ohne Bürokratie. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse.
Fazit
Der Unterschied ist einfach: Pflegehilfsmittel kommen von der Pflegekasse, Hilfsmittel von der Krankenkasse. Beide sind wichtig – aber sie dienen unterschiedlichen Zwecken. Während Pflegehilfsmittel die tägliche Pflege erleichtern und hygienischer machen, helfen Hilfsmittel, gesundheitliche Einschränkungen auszugleichen. Mit dem Wissen um diese Unterschiede vermeiden Sie Missverständnisse und nutzen alle Ansprüche optimal aus.
Häufige Fragen zu Pflegehilfsmitteln und Hilfsmitteln
Wer zahlt Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse bezahlt, wenn ein Pflegegrad anerkannt ist und die Pflege zu Hause stattfindet.
Brauche ich ein Rezept für Pflegehilfsmittel?
Nein. Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (z. B. Handschuhe, Desinfektionsmittel, Masken) ist kein Rezept nötig – der Antrag bei der Pflegekasse genügt.
Was bezahlt die Krankenkasse als Hilfsmittel?
Hilfsmittel wie Rollstühle, Prothesen oder Hörgeräte werden von der Krankenkasse übernommen, wenn sie medizinisch notwendig und ärztlich verordnet sind.
Kann ich beides beantragen – Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel?
Ja. Beide Leistungen sind kombinierbar, da sie unterschiedlichen Zwecken dienen. So können Sie beispielsweise ein Pflegebett (Hilfsmittel) und Desinfektionsmittel (Pflegehilfsmittel) gleichzeitig erhalten.