Pflegehilfsmittel AOK – So beantragen Sie Ihre kostenlose Pflegebox ganz einfach
Wenn Sie oder Ihre Angehörigen Pflegebedürftige sind, haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 42 € pro Monat – auch bei der AOK. Viele wissen jedoch nicht, wie der Antrag funktioniert oder welche Produkte übernommen werden. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie bei der AOK Pflegehilfsmittel beantragen können – schnell, kostenlos und digital.
Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte, die bei der täglichen Pflege zu Hause regelmäßig benötigt werden und aus hygienischen Gründen nicht mehrfach verwendet werden dürfen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Einmalhandschuhe
- Hände- und Flächendesinfektionsmittel
- Bettschutzeinlagen
- Einmalschürzen oder Schutzlätzchen
- FFP2- oder medizinische Masken
Die Pflegekasse der AOK übernimmt die Kosten dafür bis zu einer monatlichen Pauschale von 42 €, wenn Sie zu Hause gepflegt werden und einen anerkannten Pflegegrad besitzen.
Voraussetzungen für die Erstattung durch die AOK
Damit die AOK Ihre Pflegehilfsmittel übernimmt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Es liegt ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5) vor.
- Die pflegebedürftige Person wird zu Hause von Angehörigen, Freunden oder einem ambulanten Dienst gepflegt.
- Die Pflegehilfsmittel dienen der Erleichterung, Hygiene oder Vermeidung von Infektionen.
Pflegehilfsmittel bei der AOK beantragen – Schritt für Schritt
1. Antrag vorbereiten
Für den Antrag benötigen Sie lediglich Ihre Versichertennummer und den Nachweis über den bestehenden Pflegegrad. Die AOK stellt dafür ein Formular zur Verfügung – dieses kann online heruntergeladen oder direkt bei der Pflegekasse angefordert werden.
2. Antrag ausfüllen
Tragen Sie die persönlichen Daten der pflegebedürftigen Person ein und kreuzen Sie an, dass Sie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gemäß § 40 Absatz 2 SGB XI beantragen möchten. Falls Sie einen Anbieter nutzen, übernimmt dieser oft die Antragstellung für Sie.
3. Pflegehilfsmittel auswählen
Wählen Sie aus, welche Produkte Sie benötigen. Am einfachsten geht das über unseren Pflegebox-Konfigurator – hier stellen Sie Ihre Box individuell zusammen und wir kümmern uns um den Rest.
Pflegehilfsmittel jetzt kostenlos beantragen
4. Antrag einreichen
Wenn Sie den Antrag selbst stellen möchten, senden Sie das ausgefüllte Formular an Ihre zuständige AOK Pflegekasse. Alternativ übernehmen Anbieter wie Pflegebox-Direkt die komplette Abwicklung inklusive Versand, Dokumentation und Kommunikation mit der AOK.
Wie lange dauert die Bewilligung?
In der Regel dauert die Bearbeitung bei der AOK nur wenige Tage. Sobald der Antrag genehmigt ist, können Sie Ihre Pflegehilfsmittel monatlich kostenlos erhalten. Die Lieferung erfolgt bequem nach Hause, und Sie müssen sich um keine weiteren Formalitäten kümmern.
Welche Vorteile hat die Pflegebox über Pflegebox-Direkt?
- Kein Papierkram – Antrag wird digital eingereicht
- Direkte Abrechnung mit der AOK Pflegekasse
- Monatliche Lieferung nach Hause
- Individuelle Zusammenstellung der Pflegehilfsmittel
- Kostenlose Beratung und Anpassung jederzeit möglich
Fazit
Pflegehilfsmittel sind ein wichtiger Bestandteil der häuslichen Pflege. Mit der AOK können Sie die 42-Euro-Pauschale einfach und bequem nutzen. Über Pflegebox-Direkt stellen Sie den Antrag digital – schnell, kostenlos und ohne Bürokratie. So bleibt mehr Zeit für das, was wirklich zählt: die Pflege Ihrer Angehörigen.
Häufige Fragen zu Pflegehilfsmitteln bei der AOK
Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel bei der AOK?
Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad (1–5), die zu Hause gepflegt werden, können Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 € monatlich über die AOK Pflegekasse erhalten.
Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel bei der AOK?
Sie können den Antrag direkt über die AOK Pflegekasse stellen oder einen Anbieter wie Pflegebox-Direkt nutzen, der den Antrag digital einreicht und die Abwicklung übernimmt.
Muss ich für Pflegehilfsmittel bei der AOK etwas bezahlen?
Nein. Die Kosten werden bis zu 42 € monatlich vollständig von der AOK Pflegekasse übernommen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Welche Pflegehilfsmittel übernimmt die AOK?
Beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen und Masken – alle zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel gemäß § 40 Abs. 2 SGB XI.