Pflegegrad beantragen für Angehörige – So unterstützen Sie Ihre Eltern richtig

Viele Angehörige bemerken zuerst kleine Veränderungen: Die Eltern werden unsicherer, benötigen Hilfe im Alltag oder vergessen Dinge. Genau dann ist der richtige Zeitpunkt, sich über einen Pflegegrad zu informieren. Ein anerkannter Pflegegrad eröffnet Zugang zu wichtigen Leistungen der Pflegeversicherung – von finanzieller Unterstützung bis zu kostenlosen Pflegehilfsmitteln im Wert von 42 € monatlich.

Wann sollte man einen Pflegegrad beantragen?

Warten Sie nicht, bis die Situation kritisch wird. Ein Pflegegrad kann schon bei geringer Einschränkung beantragt werden. Je früher der Antrag gestellt wird, desto schneller können Sie Hilfen in Anspruch nehmen. Besonders bei chronischen Krankheiten oder nach einem Krankenhausaufenthalt lohnt es sich, den Antrag zu stellen, sobald klar ist, dass Unterstützung dauerhaft notwendig sein wird.

Wer darf den Pflegegrad beantragen?

Der Antrag kann von der pflegebedürftigen Person selbst oder – mit deren Einverständnis – von Angehörigen gestellt werden. Dazu zählen:

  • Ehegatten oder Lebenspartner
  • Kinder oder Enkelkinder
  • Schwiegerkinder
  • Eltern oder Geschwister

Wichtig ist, dass Sie eine Vollmacht oder eine Pflegevollmacht besitzen, wenn Sie den Antrag stellvertretend einreichen möchten.

Schritt-für-Schritt: So beantragen Sie den Pflegegrad für Ihre Eltern

1. Kontakt zur Pflegekasse aufnehmen

Die Pflegekasse ist bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt. Ein kurzer Anruf genügt, um den Antrag anzufordern – telefonisch, per E-Mail oder über ein Online-Formular. Ab dem Tag der Antragstellung gilt das Antragsdatum – das ist wichtig, weil Leistungen rückwirkend ab diesem Datum gewährt werden können.

2. Antrag ausfüllen und einreichen

Das Formular ist einfach gehalten. Sie geben dort grundlegende Angaben zur pflegebedürftigen Person, zur Wohnsituation und zu den gewünschten Leistungen an. Hilfreich ist es, direkt anzugeben, dass Sie Pflegehilfsmittel beantragen möchten – viele Kassen bieten dafür ein Zusatzformular.

3. Vorbereitung auf die Begutachtung

Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) oder Medicproof (bei Privatversicherten). Die Begutachtung erfolgt meist innerhalb von 4–6 Wochen. Bereiten Sie sich gut vor:

  • Führen Sie ein Pflegetagebuch – notieren Sie, welche Hilfe täglich nötig ist (z. B. Anziehen, Essen, Körperpflege).
  • Sammeln Sie Arztberichte, Medikamentenlisten und Diagnosen.
  • Seien Sie beim Termin anwesend, um Fragen des Gutachters beantworten zu können.

4. Begutachtungstermin

Der Gutachter prüft, wie selbstständig Ihre Eltern sind, und vergibt Punkte in sechs Lebensbereichen. Je nach Ergebnis wird einer der Pflegegrade 1–5 anerkannt. Das Gutachten kann angefordert werden – es lohnt sich, es sorgfältig zu prüfen.

5. Pflegegrad-Bescheid prüfen

Nach wenigen Wochen erhalten Sie den Bescheid der Pflegekasse. Prüfen Sie, ob der zuerkannte Pflegegrad realistisch ist. Falls Sie ihn zu niedrig finden, können Sie innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen.

6. Leistungen beantragen und nutzen

Nach der Anerkennung stehen verschiedene Leistungen offen, z. B.:

  • Pflegegeld (ab Pflegegrad 2)
  • Pflegesachleistungen für ambulante Pflegedienste
  • Entlastungsbetrag (131 € monatlich, ab Pflegegrad 1)
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 € monatlich)
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (bis 4.000 €)

Besonders einfach ist die Beantragung der Pflegehilfsmittel über unseren Partner-Service:

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Tipps für Angehörige

  • Frühzeitig informieren: Nutzen Sie Pflegeberatungsstellen oder Pflegestützpunkte Ihrer Krankenkasse.
  • Unterstützungsnetzwerk aufbauen: Pflegedienste, Nachbarschaftshilfe und Kurzzeitpflege können entlasten.
  • Eigene Grenzen respektieren: Pflege ist fordernd – nehmen Sie Hilfe an und nutzen Sie Entlastungsangebote.
  • Pflegegrad regelmäßig prüfen: Bei Verschlechterung des Gesundheitszustands kann eine Höherstufung beantragt werden.

Fazit

Den Pflegegrad für die eigenen Eltern zu beantragen, ist ein wichtiger Schritt, um Unterstützung und finanzielle Entlastung zu sichern. Mit der richtigen Vorbereitung gelingt das Verfahren schnell und unkompliziert. Vergessen Sie nicht, alle Leistungen auszuschöpfen – insbesondere den Entlastungsbetrag und die Pflegehilfsmittel im Wert von 42 € monatlich. Damit sorgen Sie dafür, dass Ihre Eltern bestmöglich versorgt sind und Sie als Angehörige entlastet werden.

Häufige Fragen zum Pflegegrad-Antrag für Angehörige

Kann ich für meine Eltern den Pflegegrad beantragen?

Ja, mit einer Vollmacht oder mit Zustimmung der Eltern dürfen Angehörige den Antrag bei der Pflegekasse stellen.

Wie lange dauert es, bis ein Pflegegrad anerkannt wird?

In der Regel 4–6 Wochen nach Antragstellung. Die Pflegekasse ist verpflichtet, innerhalb von 25 Arbeitstagen zu entscheiden.

Kostet der Antrag etwas?

Nein, der Antrag ist kostenlos. Auch die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst verursacht keine Kosten für Sie.

Ab welchem Pflegegrad bekomme ich Geld ausgezahlt?

Pflegegeld wird ab Pflegegrad 2 gezahlt. Mit Pflegegrad 1 stehen Ihnen jedoch Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel zu.

Wie bekomme ich die 42 € Pflegehilfsmittel erstattet?

Am einfachsten über einen Anbieter wie Pflegebox-Direkt. Dort beantragen Sie die Pflegehilfsmittel online, und die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse.