Pflegegrad 1 – Diese Leistungen stehen Ihnen wirklich zu (inkl. 42-Euro-Pflegehilfsmittel)
Viele denken: „Pflegegrad 1 – da bekomme ich ja fast nichts.“ Das stimmt so nicht. Auch mit Pflegegrad 1 stehen Ihnen ab 2025 mehrere sinnvolle Leistungen zu – allen voran der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich und die Erstattung für Pflegehilfsmittel bis 42 € im Monat (z. B. über eine Pflegebox). Dieser Beitrag zeigt Ihnen, was genau Sie mit Pflegegrad 1 nutzen können und wie Sie die Leistungen clever kombinieren.
Was bedeutet Pflegegrad 1?
Pflegegrad 1 wird vergeben, wenn eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt. Das heißt: Es gibt bereits Einschränkungen, aber die Person kommt noch weitgehend allein zurecht. Genau für diese Zielgruppe hat der Gesetzgeber Leistungen geschaffen, die den Alltag erleichtern sollen – ohne dass man gleich täglich einen Pflegedienst braucht.
Wichtig: Pflegegrad 1 wird wie alle anderen Pflegegrade von der Pflegekasse anerkannt. Erst damit können Sie Leistungen wie den Entlastungsbetrag oder Pflegehilfsmittel abrufen.
Leistungen bei Pflegegrad 1 im Jahr 2025
Zum 1. Januar 2025 wurden die Pflegeleistungen durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) angehoben. Für Pflegegrad 1 heißt das vor allem: mehr Entlastung im Alltag. Die wichtigsten Punkte:
1. Entlastungsbetrag: 131 € monatlich
Alle Pflegebedürftigen von Pflegegrad 1 bis 5 erhalten den Entlastungsbetrag. Er liegt seit 1. Januar 2025 bei 131 € pro Monat und kann z. B. eingesetzt werden für:
- Angebote zur Unterstützung im Alltag (Einkaufen, Begleitung, Haushalt)
- Betreuungsangebote
- Leistungen eines anerkannten Dienstes
- Teils auch zur Aufstockung von Tages- oder Kurzzeitpflege
Wichtig: Der Betrag wird nicht automatisch ausgezahlt – Sie müssen entsprechende Rechnungen einreichen bzw. einen anerkannten Dienst nutzen.
2. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 € monatlich
Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden und einen Pflegegrad (1–5) haben, können sich Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 € im Monat von der Pflegekasse erstatten lassen. Dazu gehören u. a.:
- Einmalhandschuhe
- Hände- und Flächendesinfektion
- Bettschutzeinlagen
- Schutzschürzen / Einmallätzchen
- FFP2- oder medizinische Masken
Am bequemsten geht das über eine Pflegebox, wie Sie sie bei uns auf der Seite angeboten wird. Dort wählen Angehörige oder Pflegebedürftige einfach die gewünschten Produkte aus, und wir übernehmen den Antrag und Abrechnung bei der Pflegekasse.
3. Technische Pflegehilfsmittel
Neben den Verbrauchsprodukten können auch technische Pflegehilfsmittel übernommen werden, wenn sie die Pflege erleichtern oder die Selbstständigkeit fördern (z. B. Hausnotruf, Pflegebett leihweise). Hier fällt meist eine Zuzahlung von 10 % an, maximal 25 € pro Hilfsmittel.
4. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Auch mit Pflegegrad 1 können Zuschüsse für kleinere Anpassungen im Zuhause möglich sein (z. B. Haltegriffe, Einstiegshilfen). Bis zu 4.000 € je Maßnahme sind grundsätzlich im SGB XI vorgesehen, wenn die Maßnahme die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert. Das lohnt sich besonders dann, wenn die Einschränkung gerade beginnt.
5. Pflegekurse für Angehörige
Pflegegrad 1 berechtigt auch zu kostenlosen Pflegekursen für Angehörige. Diese werden oft von Pflegekassen oder Pflegediensten angeboten und können auch als Online-Kurse stattfinden. Damit lernen Angehörige z. B. rückenschonendes Arbeiten oder hygienische Pflege.
Was es bei Pflegegrad 1 nicht gibt
Wichtig zur Erwartungssteuerung – damit du es deinen Website-Besuchern richtig erklärst:
- Kein Pflegegeld bei PG 1
- Keine Pflegesachleistungen (also keine reguläre Finanzierung eines ambulanten Pflegedienstes wie ab PG 2)
- Keine Kombinationsleistung (weil es kein Pflegegeld gibt, das kombiniert werden könnte)
Darum ist es so wichtig, dass Menschen mit Pflegegrad 1 wenigstens Entlastungsbetrag + 42 € Pflegehilfsmittel ausschöpfen – sonst verschenken sie Monat für Monat Geld.
So nutzen Sie Pflegegrad 1 optimal
- Leistungsbescheid prüfen: Steht dort „Pflegegrad 1“, können Sie die unten genannten Leistungen nutzen.
- Pflegehilfsmittel beantragen: Über euren Konfigurator oder direkt bei der Pflegekasse.
- Entlastungsbetrag verplanen: Einen anerkannten Dienst suchen und Rechnungen einreichen.
- Regelmäßig Bedarf prüfen: Verschlechtert sich der Zustand, sollte ein höherer Pflegegrad beantragt werden – dann gibt es auch Pflegegeld.
Sie haben bereits Pflegegrad 1? Dann lassen Sie Ihr Budget nicht verfallen. Stellen Sie Ihren Antrag auf Pflegehilfsmittel ganz einfach online:
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Häufige Fragen zu Pflegegrad 1
Bekomme ich mit Pflegegrad 1 Geld ausgezahlt?
Nein, klassisches Pflegegeld wie ab Pflegegrad 2 gibt es hier nicht. Sie können aber den Entlastungsbetrag von 131 € nutzen.
Gibt es die 42 € Pflegehilfsmittel auch bei Pflegegrad 1?
Ja, wenn eine häusliche Pflege vorliegt und ein Pflegegrad anerkannt ist, können Sie die Erstattung für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nutzen.
Muss ich dafür ein Rezept haben?
Nein. Bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch (Handschuhe, Desinfektion etc.) reicht in der Regel der Antrag bei der Pflegekasse oder die Abwicklung über einen Anbieter.
Kann ich später einen höheren Pflegegrad beantragen?
Ja, sobald sich der Zustand verschlechtert, können Sie einen Höherstufungsantrag stellen. Dann kommen weitere Leistungen hinzu (Pflegegeld, Pflegesachleistungen).