Pflegegrad beantragen & Pflegeleistungen 2025: So sichern Sie sich kostenlose Pflegehilfsmittel

Viele Menschen wissen nicht, dass sie erst einen Pflegegrad benötigen, um Leistungen wie das kostenlose Pflegehilfsmittelpaket (Pflegebox) der Pflegekasse zu erhalten. Dieser Blog‑Beitrag erklärt, warum sich ein Antrag lohnt, welche Änderungen das Pflegeunterstützungs‑ und ‑entlastungsgesetz (PUEG) 2025 bringt und wie Sie Schritt für Schritt einen Pflegegrad beantragen.

Was ist ein Pflegegrad und warum ist er wichtig?

Ein Pflegegrad definiert den Umfang der Pflegebedürftigkeit. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind die Leistungen der Pflegeversicherung. Seit 2017 ersetzt das Pflegegrad‑System die früheren Pflegestufen und betrachtet neben körperlichen auch kognitive und psychische Einschränkungen.

Die Zuordnung in einen Pflegegrad entscheidet darüber, ob Sie:

  • Pflegegeld für Angehörige erhalten,
  • professionelle Pflegesachleistungen nutzen können,
  • Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben,
  • Zuschüsse für Kurzzeit‑ oder Verhinderungspflege bekommen,
  • verbrauchbare Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 € pro Monat (504 € pro Jahr) erstattet bekommen.

Neuerungen 2025: Mehr Leistungen dank Pflegereform (PUEG)

Ab dem 1. Januar 2025 werden die Leistungen der Pflegeversicherung um 4,5 % erhöht. Gleichzeitig steigt der Beitragssatz der Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte, doch Pflegebedürftige profitieren von höheren Geld‑ und Sachleistungen.

Wichtige Änderungen auf einen Blick

  • Höheres Pflegegeld: Die monatlichen Beträge steigen z. B. für Pflegegrad 2 von 332 € auf 347 €, für Pflegegrad 3 von 573 € auf 599 € und für Pflegegrad 4 von 765 € auf 800 €.
  • Höhere Pflegesachleistungen: Die Sachleistungen für ambulante Pflegedienste erhöhen sich, z. B. für Pflegegrad 2 von 761 € auf 796 €.
  • Entlastungsbetrag: Der Betrag für zusätzliche Betreuungs‑ und Entlastungsleistungen steigt 2025 auf 131 € pro Monat.
  • Kurzzeit‑ und Verhinderungspflege: Ab Juli 2025 werden die Leistungen zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3 539 € zusammengefasst und der Anspruch auf Verhinderungspflege wird von 6 auf 8 Wochen verlängert.
  • Parallel dazu wurde der monatliche Betrag für verbrauchbare Pflegehilfsmittel auf 42 € erhöht.

Schritt‑für‑Schritt zum Pflegegrad

Die Beantragung eines Pflegegrades ist einfacher als viele denken. Sie können den Antrag telefonisch, schriftlich oder online stellen; der Tag des formlosen Antrags gilt als Antragsdatum. Die Pflegekasse hat danach 25 Arbeitstage Zeit, über den Antrag zu entscheiden.

1. Informieren und Voraussetzungen klären

Bevor Sie starten, informieren Sie sich über die Kriterien des Pflegegrad‑Systems. Die Begutachtungs‑Richtlinie unterscheidet sechs Bereiche (Mobilität, Selbstversorgung, kognitive Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltags). Ein kostenloser Pflegegrad‑Rechner kann eine erste Einschätzung geben.

2. Pflegekasse kontaktieren und Antrag stellen

Sobald klar ist, dass ein Unterstützungsbedarf besteht, stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse oder privaten Pflegeversicherung einen formlosen Antrag. Das kann telefonisch, per E‑Mail oder mit einem kurzen Schreiben geschehen. Beispiel:

„Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung für [Name]“ – Name, Geburtsdatum und Versicherungsnummer angeben.

Die Pflegekasse sendet Ihnen anschließend die offiziellen Formulare.

3. Formular ausfüllen und zurückschicken

Füllen Sie das zugeschickte Antragsformular aus. Darin machen Sie Angaben zu Ihrer Pflegesituation, der pflegenden Person und zu gewünschten Leistungen. Senden Sie es zeitnah zurück, damit die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) oder Medicproof beauftragen kann.

4. Vorbereitung auf die Begutachtung

Nach Eingang des Antrags meldet sich der MD oder Medicproof, um einen Termin zur Begutachtung zu vereinbaren. Bereiten Sie sich vor, indem Sie:

  • ein Pflegeprotokoll führen (über ein bis zwei Wochen dokumentieren, welche Hilfe täglich notwendig ist),
  • aktuelle Arztberichte, Diagnosen und eine Medikamentenliste bereithalten,
  • einen Angehörigen oder eine Pflegeperson zum Termin hinzuziehen, um wichtige Details mitzuteilen.

5. Begutachtung meistern

Die Begutachtung findet in der Regel zu Hause statt und dauert 20–40 Minuten. Der Gutachter oder die Gutachterin fragt nach den sechs Bewertungs‑Modulen und beurteilt Ihren Alltag. Antworten Sie ehrlich; nehmen Sie bei Bedarf Unterstützung durch Angehörige oder einen Pflegeberater in Anspruch.

6. Bescheid der Pflegekasse abwarten

Nach der Begutachtung sendet der Gutachter einen Bericht an die Pflegekasse. Diese entscheidet und teilt Ihnen schriftlich mit, welchen Pflegegrad Sie erhalten. Die Entscheidung erfolgt meist innerhalb von vier bis sechs Wochen. Sollte der Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig sein, können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen.

7. Leistungen nutzen

Mit dem anerkannten Pflegegrad stehen Ihnen folgende Leistungen offen:

Leistung Beschreibung
Pflegegeld Monatliche Geldleistung für Angehörige, z. B. 347 € in Pflegegrad 2 (ab 2025)
Pflegesachleistungen Finanzierung professioneller Pflegedienste; 796 € pro Monat in Pflegegrad 2
Entlastungsbetrag 131 € monatlich für Betreuung und Entlastung
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege Ab Juli 2025 bis zu 3 539 € Jahresbetrag und 8 Wochen Verhinderungspflege
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch Kostenerstattung bis 42 € pro Monat für Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen u. a.

Warum sich eine Pflegebox lohnt

Nachdem Sie einen Pflegegrad erhalten haben, können Sie bei Ihrer Pflegekasse verbrauchbare Pflegehilfsmittel im Wert von 42 € monatlich beantragen. Mit einer Pflegebox von Pflegebox‑Direkt erhalten Sie diese Produkte bequem nach Hause geliefert – ganz ohne Zuzahlung. Wir übernehmen die Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse und stellen sicher, dass Sie hochwertige Markenprodukte erhalten.

Unsere bestehenden Beiträge erläutern im Detail:

Fazit

Die Pflegereform 2025 bringt höhere Geld‑ und Sachleistungen sowie einen steigenden Entlastungsbetrag. Um diese Vorteile zu nutzen und monatlich 42 € für Pflegehilfsmittel zu erhalten, müssen Sie einen Pflegegrad beantragen. Die Antragstellung ist unkompliziert: Ein formloser Antrag bei der Pflegekasse reicht; danach folgen Begutachtung und Bescheid. Mit dem anerkannten Pflegegrad können Sie ein umfangreiches Leistungsangebot nutzen – inklusive der kostenfreien Pflegebox.

Nutzen Sie diese Chance: Beantragen Sie rechtzeitig Ihren Pflegegrad, informieren Sie sich über die neuen Leistungen 2025 und sichern Sie sich Ihre kostenlose Pflegebox für ein Plus an Sicherheit und Lebensqualität zu Hause.