Pflege durch Angehörige – welche Unterstützung gibt es 2026?
In Deutschland werden die meisten Menschen zu Hause von Angehörigen gepflegt – oft neben Beruf, Familie und eigenen Verpflichtungen. Um diese Belastung abzufedern, gibt es 2026 verschiedene finanzielle Leistungen, Entlastungsangebote und Sachleistungen. In diesem Artikel erhalten Sie einen strukturierten Überblick – von Pflegegeld über Verhinderungspflege bis zur 42-Euro-Pauschale für Pflegehilfsmittel.
Pflegehilfsmittel für die Pflege zu Hause nutzen:
Mit der gesetzlichen 42-Euro-Pauschale können Sie sich monatlich Pflegehilfsmittel
(z. B. Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen) kostenlos liefern lassen – wenn ein Pflegegrad vorliegt
und die Pflege zu Hause erfolgt.
Sie wählen Produkte aus, geben Versicherten- und Lieferdaten ein – wir kümmern uns um Antrag, Pflegekasse und regelmäßige Lieferung der Pflegebox.
1. Pflegegeld – finanzielle Unterstützung für Pflege durch Angehörige
Das Pflegegeld ist die zentrale Leistung, wenn die Pflege überwiegend durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn erbracht wird. Es wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann beispielsweise an pflegende Angehörige weitergegeben werden.
Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad (2–5) und die häusliche Pflege, also keine vollstationäre Unterbringung. Die genaue Höhe des Pflegegeldes hängt vom Pflegegrad ab (Stand 2025/2026 – bitte immer aktuelle Beträge bei der Pflegekasse prüfen).
2. Pflegesachleistungen & Kombinationsleistung
Wer zu Hause pflegt, kann neben dem Pflegegeld auch Pflegesachleistungen nutzen – zum Beispiel, wenn ein ambulanter Pflegedienst bestimmte Aufgaben übernimmt (Körperpflege, Hilfe beim Anziehen, medizinische Behandlungspflege usw.).
Wenn die Pflege teilweise durch Angehörige und teilweise durch einen Pflegedienst erfolgt, spricht man von einer Kombinationsleistung. In diesem Fall wird das Pflegegeld anteilig gekürzt, je nachdem, wie viel Sachleistung in Anspruch genommen wird.
3. Entlastungsbetrag – 125 € pro Monat für Unterstützung im Alltag
Zusätzlich steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 ein Entlastungsbetrag von 125 € pro Monat zu. Dieser Betrag wird zweckgebunden verwendet, zum Beispiel für:
- anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag
- Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige
- Betreuungs- und Aktivierungsangebote
- Hilfen im Haushalt (über zugelassene Dienste)
Der Entlastungsbetrag wird in der Regel nicht als Geldleistung ausgezahlt, sondern über Rechnungen mit der Pflegekasse abgerechnet.
4. Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege – Auszeiten für Angehörige
Pflegende Angehörige brauchen Pausen – sei es durch Urlaub, Krankheit oder einfach zur Erholung. Dafür gibt es zwei wichtige Leistungen:
Verhinderungspflege
Verhinderungspflege greift, wenn die Pflegeperson vorübergehend ausfällt (z. B. Urlaub, Krankheit). Für einen begrenzten Zeitraum kann eine Ersatzpflege organisiert werden – durch einen Pflegedienst, andere Angehörige oder eine externe Betreuungsperson.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Mittel aus der Kurzzeitpflege auf die Verhinderungspflege übertragen werden. Details sollten mit der Pflegekasse geklärt werden.
Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege ist gedacht für einen zeitlich befristeten Aufenthalt in einer stationären Einrichtung, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder in Krisensituationen.
Kurzzeitpflege kann mit Verhinderungspflege kombiniert werden – wichtig sind hier die jährlichen Budgets und Antragsformalitäten bei der Pflegekasse.
5. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – 42 € monatlich für die Pflege zu Hause
Ein wichtiger Baustein für die häusliche Pflege ist die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch. Dazu gehören unter anderem:
- Einmalhandschuhe
- Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
- Bettschutzeinlagen
- Schutzschürzen
- Mundschutz / Masken
Für diese Hilfsmittel können alle gesetzlichen Pflegekassen eine Pauschale von bis zu 42 € pro Monat übernehmen, wenn:
- ein Pflegegrad (1–5) vorliegt
- die Pflege zu Hause oder in häuslicher Umgebung erfolgt
- die Pflege durch Angehörige, Freunde oder einen Pflegedienst erfolgt
Über unsere Pflegebox erhalten Sie diese Pflegehilfsmittel monatlich nach Hause geliefert – ohne, dass Sie in Vorleistung gehen müssen. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
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6. Wohnraumanpassung & technische Hilfsmittel
Neben den laufenden Leistungen können pflegebedürftige Menschen Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen erhalten – zum Beispiel:
- Einbau von Haltegriffen oder Stützsystemen
- Umbau des Badezimmers (bodengleiche Dusche)
- Treppensteighilfen oder -lifte (je nach Situation)
Die Zuschüsse sind gedeckelt und müssen in der Regel vor Beginn der Maßnahme bei der Pflegekasse beantragt werden. Zusätzlich kann es Unterstützung für technische Hilfsmittel geben (z. B. Hausnotrufsysteme).
7. Soziale Absicherung: Rentenbeiträge für pflegende Angehörige
Wer als Angehörige/r regelmäßig einen Menschen mit Pflegegrad zu Hause pflegt, kann unter bestimmten Voraussetzungen durch die Pflegekasse rentenversichert werden. Das bedeutet:
- die Pflege findet regelmäßig in einem gewissen zeitlichen Umfang statt
- die pflegende Person ist nicht (oder nur geringfügig) anders sozialversichert beschäftigt
- es liegt mindestens Pflegegrad 2 vor
Die genauen Bedingungen und Beitragshöhen sollten direkt mit der Pflegekasse oder der Deutschen Rentenversicherung geklärt werden – sie können sich im Laufe der Jahre ändern.
8. Beruf & Pflege vereinbaren: Pflegezeit, Familienpflegezeit & Co.
Viele Angehörige stehen vor der Herausforderung, Beruf und Pflege zu vereinbaren. Hier gibt es gesetzliche Regelungen, die unterstützen sollen, z. B.:
- Pflegezeit – Freistellung von der Arbeit für einen begrenzten Zeitraum
- Familienpflegezeit – Reduzierung der Arbeitszeit über einen längeren Zeitraum
- kurzfristige Auszeit bei akuten Pflegesituationen
Diese Regelungen sind an bestimmte Voraussetzungen und Fristen gebunden. Es lohnt sich, rechtzeitig mit Arbeitgeber und Pflegekasse bzw. Pflegeberatung zu sprechen.
9. Pflege durch Angehörige: Unterstützung nutzen – nicht alles alleine tragen
Pflege durch Angehörige ist wertvoll – aber auch anstrengend. Wichtig ist, dass Sie Unterstützungsangebote aktiv nutzen:
- Pflegegeld und Pflegesachleistungen
- Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
- Pflegekurse und Beratungsangebote
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 € monatlich)
- Wohnraumanpassung und technische Hilfsmittel
Gerade die Pflegehilfsmittel-Pauschale wird häufig nicht vollständig ausgeschöpft – dabei kann sie den Alltag deutlich erleichtern und für mehr Sicherheit und Hygiene sorgen.
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