Pflege durch Angehörige – welche Unterstützung gibt es 2026?
Pflege durch Angehörige · Unterstützung 2026

Pflege durch Angehörige – welche Unterstützung gibt es 2026?

Pflege zu Hause · Pflegegeld · 42-Euro-Pauschale für Pflegehilfsmittel

In Deutschland werden die meisten Menschen zu Hause von Angehörigen gepflegt – oft neben Beruf, Familie und eigenen Verpflichtungen. Um diese Belastung abzufedern, gibt es 2026 verschiedene finanzielle Leistungen, Entlastungsangebote und Sachleistungen. In diesem Artikel erhalten Sie einen strukturierten Überblick – von Pflegegeld über Verhinderungspflege bis zur 42-Euro-Pauschale für Pflegehilfsmittel.

Pflegehilfsmittel für die Pflege zu Hause nutzen:
Mit der gesetzlichen 42-Euro-Pauschale können Sie sich monatlich Pflegehilfsmittel (z. B. Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen) kostenlos liefern lassen – wenn ein Pflegegrad vorliegt und die Pflege zu Hause erfolgt.

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1. Pflegegeld – finanzielle Unterstützung für Pflege durch Angehörige

Das Pflegegeld ist die zentrale Leistung, wenn die Pflege überwiegend durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn erbracht wird. Es wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann beispielsweise an pflegende Angehörige weitergegeben werden.

Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad (2–5) und die häusliche Pflege, also keine vollstationäre Unterbringung. Die genaue Höhe des Pflegegeldes hängt vom Pflegegrad ab (Stand 2025/2026 – bitte immer aktuelle Beträge bei der Pflegekasse prüfen).

Wichtig: Pflegegeld kann mit anderen Leistungen kombiniert werden, z. B. Kombinationsleistungen aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen. So bleibt ein Teil des Pflegegeldes erhalten, wenn zusätzlich ein Pflegedienst unterstützt.

2. Pflegesachleistungen & Kombinationsleistung

Wer zu Hause pflegt, kann neben dem Pflegegeld auch Pflegesachleistungen nutzen – zum Beispiel, wenn ein ambulanter Pflegedienst bestimmte Aufgaben übernimmt (Körperpflege, Hilfe beim Anziehen, medizinische Behandlungspflege usw.).

Wenn die Pflege teilweise durch Angehörige und teilweise durch einen Pflegedienst erfolgt, spricht man von einer Kombinationsleistung. In diesem Fall wird das Pflegegeld anteilig gekürzt, je nachdem, wie viel Sachleistung in Anspruch genommen wird.

3. Entlastungsbetrag – 125 € pro Monat für Unterstützung im Alltag

Zusätzlich steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 ein Entlastungsbetrag von 125 € pro Monat zu. Dieser Betrag wird zweckgebunden verwendet, zum Beispiel für:

  • anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag
  • Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige
  • Betreuungs- und Aktivierungsangebote
  • Hilfen im Haushalt (über zugelassene Dienste)

Der Entlastungsbetrag wird in der Regel nicht als Geldleistung ausgezahlt, sondern über Rechnungen mit der Pflegekasse abgerechnet.

4. Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege – Auszeiten für Angehörige

Pflegende Angehörige brauchen Pausen – sei es durch Urlaub, Krankheit oder einfach zur Erholung. Dafür gibt es zwei wichtige Leistungen:

Verhinderungspflege

Verhinderungspflege greift, wenn die Pflegeperson vorübergehend ausfällt (z. B. Urlaub, Krankheit). Für einen begrenzten Zeitraum kann eine Ersatzpflege organisiert werden – durch einen Pflegedienst, andere Angehörige oder eine externe Betreuungsperson.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Mittel aus der Kurzzeitpflege auf die Verhinderungspflege übertragen werden. Details sollten mit der Pflegekasse geklärt werden.

Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege ist gedacht für einen zeitlich befristeten Aufenthalt in einer stationären Einrichtung, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder in Krisensituationen.

Kurzzeitpflege kann mit Verhinderungspflege kombiniert werden – wichtig sind hier die jährlichen Budgets und Antragsformalitäten bei der Pflegekasse.

5. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – 42 € monatlich für die Pflege zu Hause

Ein wichtiger Baustein für die häusliche Pflege ist die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch. Dazu gehören unter anderem:

  • Einmalhandschuhe
  • Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
  • Bettschutzeinlagen
  • Schutzschürzen
  • Mundschutz / Masken

Für diese Hilfsmittel können alle gesetzlichen Pflegekassen eine Pauschale von bis zu 42 € pro Monat übernehmen, wenn:

  • ein Pflegegrad (1–5) vorliegt
  • die Pflege zu Hause oder in häuslicher Umgebung erfolgt
  • die Pflege durch Angehörige, Freunde oder einen Pflegedienst erfolgt

Über unsere Pflegebox erhalten Sie diese Pflegehilfsmittel monatlich nach Hause geliefert – ohne, dass Sie in Vorleistung gehen müssen. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.

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Der Online-Antrag dauert nur wenige Minuten – wir übernehmen Antrag, Abstimmung mit der Pflegekasse und die Organisation der Lieferungen.

6. Wohnraumanpassung & technische Hilfsmittel

Neben den laufenden Leistungen können pflegebedürftige Menschen Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen erhalten – zum Beispiel:

  • Einbau von Haltegriffen oder Stützsystemen
  • Umbau des Badezimmers (bodengleiche Dusche)
  • Treppensteighilfen oder -lifte (je nach Situation)

Die Zuschüsse sind gedeckelt und müssen in der Regel vor Beginn der Maßnahme bei der Pflegekasse beantragt werden. Zusätzlich kann es Unterstützung für technische Hilfsmittel geben (z. B. Hausnotrufsysteme).

7. Soziale Absicherung: Rentenbeiträge für pflegende Angehörige

Wer als Angehörige/r regelmäßig einen Menschen mit Pflegegrad zu Hause pflegt, kann unter bestimmten Voraussetzungen durch die Pflegekasse rentenversichert werden. Das bedeutet:

  • die Pflege findet regelmäßig in einem gewissen zeitlichen Umfang statt
  • die pflegende Person ist nicht (oder nur geringfügig) anders sozialversichert beschäftigt
  • es liegt mindestens Pflegegrad 2 vor

Die genauen Bedingungen und Beitragshöhen sollten direkt mit der Pflegekasse oder der Deutschen Rentenversicherung geklärt werden – sie können sich im Laufe der Jahre ändern.

8. Beruf & Pflege vereinbaren: Pflegezeit, Familienpflegezeit & Co.

Viele Angehörige stehen vor der Herausforderung, Beruf und Pflege zu vereinbaren. Hier gibt es gesetzliche Regelungen, die unterstützen sollen, z. B.:

  • Pflegezeit – Freistellung von der Arbeit für einen begrenzten Zeitraum
  • Familienpflegezeit – Reduzierung der Arbeitszeit über einen längeren Zeitraum
  • kurzfristige Auszeit bei akuten Pflegesituationen

Diese Regelungen sind an bestimmte Voraussetzungen und Fristen gebunden. Es lohnt sich, rechtzeitig mit Arbeitgeber und Pflegekasse bzw. Pflegeberatung zu sprechen.

9. Pflege durch Angehörige: Unterstützung nutzen – nicht alles alleine tragen

Pflege durch Angehörige ist wertvoll – aber auch anstrengend. Wichtig ist, dass Sie Unterstützungsangebote aktiv nutzen:

  • Pflegegeld und Pflegesachleistungen
  • Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
  • Pflegekurse und Beratungsangebote
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 € monatlich)
  • Wohnraumanpassung und technische Hilfsmittel

Gerade die Pflegehilfsmittel-Pauschale wird häufig nicht vollständig ausgeschöpft – dabei kann sie den Alltag deutlich erleichtern und für mehr Sicherheit und Hygiene sorgen.

Sie pflegen einen Angehörigen zu Hause und möchten Ihre Unterstützungsmöglichkeiten besser nutzen?

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Der Antrag ist in wenigen Minuten ausgefüllt – wir übernehmen den Rest gegenüber der Pflegekasse.

Häufige Fragen zur Pflege durch Angehörige (FAQ)

Welche Unterstützung gibt es 2026 für pflegende Angehörige?
Pflegende Angehörige können 2026 verschiedene Leistungen nutzen: Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen, den Entlastungsbetrag (125 € monatlich), Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Zuschüsse zur Wohnraumanpassung, Rentenbeiträge der Pflegekasse sowie die 42-Euro-Pauschale für Pflegehilfsmittel. Welche Leistungen infrage kommen, hängt vom Pflegegrad und der individuellen Situation ab.
Wer hat Anspruch auf die 42-Euro-Pflegehilfsmittelpauschale?
Anspruch auf die Pauschale für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zu 42 € monatlich haben in der Regel alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1–5, die zu Hause oder in häuslicher Umgebung gepflegt werden. Die Pflege kann durch Angehörige, Freunde oder einen ambulanten Pflegedienst erfolgen. Die Abrechnung erfolgt über die Pflegekasse der jeweiligen Krankenkasse.
Können Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombiniert werden?
Ja. Wenn neben der Pflege durch Angehörige auch ein Pflegedienst eingebunden ist, können Pflegegeld und Pflegesachleistungen als Kombinationsleistung miteinander kombiniert werden. Das Pflegegeld wird dann anteilig gekürzt – je nachdem, wie viel Budget für Pflegesachleistungen genutzt wird. Die genaue Aufteilung sollte mit der Pflegekasse abgestimmt werden.
Was ist der Entlastungsbetrag und wie kann er genutzt werden?
Der Entlastungsbetrag beträgt 125 € pro Monat und steht allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1–5 zu. Er ist zweckgebunden und kann z. B. für anerkannte Alltags- und Entlastungsleistungen, Betreuungsangebote oder Hilfen im Haushalt genutzt werden. Die Abrechnung erfolgt in der Regel nicht bar, sondern über Rechnungen mit der Pflegekasse.
Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel über die 42-Euro-Pauschale?
Am einfachsten nutzen Sie einen Online-Antrag. Über unseren Antrag unter antrag.pflegebox-direkt.de wählen Sie passende Pflegehilfsmittel aus, geben Versicherten- und Lieferdaten ein und senden den Antrag ab. Wir übernehmen die komplette Abwicklung mit der Pflegekasse und liefern die Pflegebox monatlich direkt nach Hause, sobald der Antrag bewilligt ist.
Gibt es Rentenbeiträge für pflegende Angehörige?
Ja, pflegende Angehörige können unter bestimmten Voraussetzungen Rentenversicherungsbeiträge von der Pflegekasse erhalten. Voraussetzung ist u. a., dass ein Pflegegrad (mindestens 2) vorliegt, regelmäßig gepflegt wird und die pflegende Person nicht oder nur geringfügig anderweitig beschäftigt ist. Die genaue Prüfung erfolgt durch Pflegekasse und Deutsche Rentenversicherung.